Statuten der FDP Pfäffikon ZH

Art. 1

Die FDP Pfäffikon ZH ist Kollektivmitglied der FDP.Die Liberalen des Bezirkes Pfäffikon ZH. Sie ist ein Verein in Sinne von Art. 60ff des ZGB. 

Sie vertritt die in den FDP.Die Liberalen Parteien des Kantons Zürich und der Schweiz niedergelegten Grundsätze vor allem auf kommunaler Ebene. 

Art. 2 

Die FDP Pfäffikon ZH erstrebt den Zusammenschluss der liberal denkenden natürlichen

Personen in und um Pfäffikon ZH. Sie will 

  1. bei Wahlen und Abstimmungen in der Gemeinde den direkten Dialog zwischen ihren Mitgliedern und den Behörden fördern, Stellungnahmen erarbeiten, vertreten und allenfalls alternative Lösungen vorschlagen. 
  2. eine gesunde Gemeindepolitik nach liberalen und demokratischen Grundsätzen verwirklichen. 
  3. bei Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene ihre Mitglieder orientieren, die Vorhaben diskutieren und allenfalls eigene Stellungnahmen erarbeiten.
  4. Pfäffikon ZH gestalten und erarbeitet bei Bedarf eigene Ideen oder Vorstösse.

Art. 3 

Die Mitgliedschaft kann durch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erworben werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. 

Die Mitgliedschaft der FDP Pfäffikon ZH ist unvereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer politisch anderen Gruppierung. Ausnahme: Die Zugehörigkeit zur Jungfreisinnigen Partei ist vereinbar. Die Mitgliedschaft in der Partei erlischt durch: 

  1. schriftliche Austrittserklärung 
  2. Ausschluss durch den Vorstand, wobei der Rekurs an die Generalversammlung offen steht. 

Der Mitgliederbeitrag für das Jahr des Austritts ist noch vollumfänglich zu leisten.

Art. 4 

Die Organe der FDP Pfäffikon ZH sind: 

  1. die Generalversammlung 
  2. der Vorstand 
  3. die Rechnungsrevisoren.

Art. 5 

Das oberste Organ ist die Generalversammlung. Sie findet jeweils im ersten Halbjahr statt. Es stehen ihr insbesondere folgende Geschäfte zu: 

  1. Abnahme des Jahresberichtes 
  2. Abnahme der Jahresrechnung 
  3. Wahl des Vorstandes und des Präsidiums (Einzel- oder Co-Präsidium) auf 2 Jahre 
  4. Wahl von 2 Rechnungsrevisoren auf 2 Jahre 
  5. Wahl der Bezirksdelegierten und der kantonalen Delegierten sowie deren Stellvertreter auf 2 Jahre 
  6. Festsetzung des Jahresbeitrages 
  7. Aenderung der Statuten 
  8. Auflösung der Partei. 

Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen, wenn es der Vorstand für notwendig hält. Eine ausserordentliche Generalversammlung ist innert 4 Wochen einzuberufen, wenn dies wenigstens 20 oder 1/5 aller Mitglieder verlangen.

Art. 6  Der Vorstand zählt mit Einschluss des Präsidenten/der Präsidentin 5 bis 11 Mitglieder. Er konstituiert sich selbst. Die Mitglieder des Gemeinderates gehören von Amtes wegen dem Vorstand an. Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, welche nicht nach Gesetz und Statuten anderen Organen zugewiesen sind, insbesondere: 
  1. wirksame Vertretung aller Interessen der Partei
  2. Aufstellung des Tätigkeitsprogrammes 
  3. Vorbereitung der Wahl- und Abstimmungsgeschäfte
  4. Verkehr mit den oberen Parteigremien 
  5. Führung des Mitgliederverzeichnisses 
  6. Mitgliederwerbung 
  7. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern 
  8. Verwaltung des Parteivermögens. 

Dem Vorstand steht das Recht zu, weitere Parteimitglieder mit beratender Stimme beizuziehen. Der Präsident/die Präsidentin der Jungfreisinnigen Partei Pfäffikon ZH kann in den Vorstand gewählt werden.

Art. 7 

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Ausgaben werden durch die

Mitgliederbeiträge sowie durch freiwillige Beiträge gedeckt. Die Rechnung ist jährlich auf den 31. Dezember abzuschliessen, durch die Revisoren zu prüfen und der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen. 

Art. 8 

Für die Verbindlichkeit der Partei haftet alleine das Parteivermögen.
Art. 9 Statutenänderungen können jederzeit durch die Generalversammlung mit einfachem Stimmenmehr beschlossen werden, sofern sie mit der Einladung zur Versammlung angekündigt worden sind. 
Art. 10 

Über die Auflösung der FDP Pfäffikon ZH beschliesst die Generalversammlung mit Dreiviertelsmehr der anwesenden Stimmen. 

Sie entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Liquidationserlöses. 

Art. 11  Die vorliegenden Statuten wurden an der GV vom 20. Mai 2022 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 13. Mai 2011.

Pfäffikon ZH, 20. Mai 2022

FDP Pfäffikon ZH, die Co-Präsidenten                      

 Viktor Knecht             Daniel Haldimann