Statuten der FDP Pfäffikon ZH
Art. 1 | Die FDP Pfäffikon ZH ist Kollektivmitglied der FDP.Die Liberalen des Bezirkes Pfäffikon ZH. Sie ist ein Verein in Sinne von Art. 60ff des ZGB. Sie vertritt die in den FDP.Die Liberalen Parteien des Kantons Zürich und der Schweiz niedergelegten Grundsätze vor allem auf kommunaler Ebene. |
Art. 2 | Die FDP Pfäffikon ZH erstrebt den Zusammenschluss der liberal denkenden natürlichen Personen in und um Pfäffikon ZH. Sie will
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Art. 3 | Die Mitgliedschaft kann durch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erworben werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft der FDP Pfäffikon ZH ist unvereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer politisch anderen Gruppierung. Ausnahme: Die Zugehörigkeit zur Jungfreisinnigen Partei ist vereinbar. Die Mitgliedschaft in der Partei erlischt durch:
Der Mitgliederbeitrag für das Jahr des Austritts ist noch vollumfänglich zu leisten. |
Art. 4 | Die Organe der FDP Pfäffikon ZH sind:
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Art. 5 | Das oberste Organ ist die Generalversammlung. Sie findet jeweils im ersten Halbjahr statt. Es stehen ihr insbesondere folgende Geschäfte zu:
Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen, wenn es der Vorstand für notwendig hält. Eine ausserordentliche Generalversammlung ist innert 4 Wochen einzuberufen, wenn dies wenigstens 20 oder 1/5 aller Mitglieder verlangen. |
Art. 6 | Der Vorstand zählt mit Einschluss des Präsidenten/der Präsidentin 5 bis 11 Mitglieder. Er konstituiert sich selbst. Die Mitglieder des Gemeinderates gehören von Amtes wegen dem Vorstand an. Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, welche nicht nach Gesetz und Statuten anderen Organen zugewiesen sind, insbesondere:
Dem Vorstand steht das Recht zu, weitere Parteimitglieder mit beratender Stimme beizuziehen. Der Präsident/die Präsidentin der Jungfreisinnigen Partei Pfäffikon ZH kann in den Vorstand gewählt werden. |
Art. 7 | Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Ausgaben werden durch die Mitgliederbeiträge sowie durch freiwillige Beiträge gedeckt. Die Rechnung ist jährlich auf den 31. Dezember abzuschliessen, durch die Revisoren zu prüfen und der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen. |
Art. 8 | Für die Verbindlichkeit der Partei haftet alleine das Parteivermögen. |
Art. 9 | Statutenänderungen können jederzeit durch die Generalversammlung mit einfachem Stimmenmehr beschlossen werden, sofern sie mit der Einladung zur Versammlung angekündigt worden sind. |
Art. 10 | Über die Auflösung der FDP Pfäffikon ZH beschliesst die Generalversammlung mit Dreiviertelsmehr der anwesenden Stimmen. Sie entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Liquidationserlöses. |
Art. 11 | Die vorliegenden Statuten wurden an der GV vom 20. Mai 2022 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 13. Mai 2011. |
Pfäffikon ZH, 20. Mai 2022
FDP Pfäffikon ZH, die Co-Präsidenten
Viktor Knecht Daniel Haldimann