Die Pfäffiker Stimmbevölkerung stimmt am 3. März 2024 über den Beitrag der Gemeinde zur Aktienkapitalerhöhung des Spitals Uster und über einen Kredit für die Erweiterung des Kollektivunterkunft für Asylanten ab.
2022 hat Pfäffikon der Umwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine Aktiengesellschaft zugestimmt. Dabei ging vergessen, dass die Eigenkapitalbasis einer Aktiengesellschaft eine andere Bedeutung hat als diejenige eines Zweckverbandes. Bedingt durch grosse Verluste während des Operationsstops in der Corona-Pandemie und einen hohen Abschreiber des vom Bundesgericht zurückgewiesenen Ausbauvorhabens sind die vorhandenen Mittel zu klein, um die kurzfristig für das Weiterbestehen des Spitals benötigten Fremdfinanzierungen zu erneuern. Ohne eine Kapitalspritze durch die Aktionärsgemeinden stände das Spital Uster vor einer ungewissen Zukunft, sogar eine Schliessung droht. An einer solchen Schliessung müsste sich die Gemeinde Pfäffikon mit mehreren Millionen beteiligen und danach hätten alle nur noch einen Scherbenhaufen. Das Spital Uster ist mit jährlich 80'000 Patienten, hievon ca. 10 % aus Pfäffikon, 1300 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 170 Mio. der grösste Arbeitgeber in Uster. Zurzeit arbeitet das Spital rentabel und auch die Zukunftsaussichten werden positiv beurteilt. Das Spital Uster ist eines der grössten Spitäler im Kanton und hat eine gute Grundstruktur, da in der jüngsten Vergangenheit keine grossen Investitionen getätigt werden mussten und die Abschreibungen deshalb moderat sind. Die Aussichten, dass das Spital so langjährig rentabel weiterbetrieben werden kann, sind deshalb sehr gut. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gemeinde Pfäffikon bei Fortbestehen des Spitals nach erfolgter Kapitalerhöhung weitere Mittel einschiessen muss. Für Pfäffikon ist der kurze Weg zum Spital und dessen breite Grundversorgung wichtig. Die FDP unterstützt deshalb die anteilsmässige Aktienkapitalerhöhung durch die Gemeinde Pfäffikon und bittet die Stimmbürger, ein Ja in die Urne zu legen.
Im Asylwesen ist die Gemeinde Pfäffikon verpflichtet, ein Kontigent von Asylanten in der Gemeinde aufzunehmen. Dieses Kontigent wurde durch den Bund in den vergangenen Jahren für alle Gemeinden stark erhöht. Dies hat dazu geführt, dass die Gemeinde für die Unterbringung der Asylanten in der ganzen Gemeinde gestreut Wohnungen, welche teilweise einen deutlich höheren Standard als eigentliche Asylwohnungen haben und deshalb auch teurer sind als diese, zu mieten musste. Zudem hat sich dadurch die Betreuung der Asylanten verkompliziert, was sich ebenfalls auf der Kostenseite auswirkt. Durch den massvollen, einfachen, günstigen und zweckoptimierten Ausbau der Kollektivunterkunft an der Hochstrasse 63 ergeben sich für die Gemeinde langfristig deutliche Kosteneinsparungen, welche die Gemeindefinanzen entsprechend entlasten werden. Die FDP empfiehlt deshalb dieser Urnenabstimmung ebenfalls zuzustimmen.
Die FDP Pfäffikon empfiehlt zudem Emina Casparis als neue Bezirksgerichtspräsidentin. Emina Casparis ist bereits langjährig am Bezirksgericht Pfäffikon tätig, verfügt über alle Kompetenzen und Kenntnisse, um das Gericht ohne Einarbeitungszeit als Präsidentin zu führen und ist auch bereit, sich über mehrere Amtsperioden zu engagieren.