An der Parteiversammlung hat Lukas Steudler den Anwesenden Mitgliedern die Details zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung erläutert. Die FDP Pfäffikon findet die Vorlage sorgsam und sauber ausgearbeitet. Sie befürwortet sämtliche darin ausgeführten Anliegen. Zu einzelnen Punkten stellt sie vier Änderungsanträge. Die FDP freut sich über die grosse Chance, welche die Entwicklung des Gebiets Tumbelen Nord mit sich bringt. Die Umzonung ist eine einmalige Möglichkeit an diesem zentralen Ort etwas Neues entstehen zu lassen. Die jetzigen Anpassungen in der BZO markieren nur die grossen Eckwerte zur Umzonung. Diese ermöglichen es der Eigentümerschaft und der Gemeinde mit der Planung zu beginnen. Alles Weitere wird im geforderten Gestaltungsplan geregelt.
Für die FDP ist es nicht nachvollziehbar, wieso der Gemeinderat nach der Vernehmlassung einen Mindestanteil von 10% preisgünstigen Wohnungen neu in der BZO aufgenommen hat. Die FDP beantragt, dass dieser Teil wieder gestrichen wird. Im Entwurf vom städtebaulichen Vertrag (welcher nicht Bestandteil ist und später vom Gemeinderat und der Grundeigentümerin ausgehandelt wird) ist die Erstellung von preisgünstigem Wohnraum bereits vorgesehen. Innerhalb vom Gestaltungsplan sollen die genauen Details geregelt werden, so wie es ursprünglich auch vorgesehen war.
Infolge der Anpassung von übergeordnetem Recht ist bei Bauvorhaben eine angemessene Grünfläche zu realisieren. Würde nur dieses übergeordnete Recht gelten (§ 238 PBG), so müsste jedes einzelne Bauvorhaben im Detail geprüft werden und bei jedem separat bestimmt werden, was «angemessen» bedeutet. Das wäre ein enormer Aufwand für die Verwaltung und würde neben der Rechtsunsicherheit auch zu mehr Bürokratie führen. Aus diesem Grund führen viele Gemeinden eine Grünflächenziffer ein. Mit dieser wird das Minimum an Grünfläche geregelt und die Bauherrschaften, sowie die Baubehörde können sich darauf abstützen. Kurzum die Spielregeln sind klar. Die FDP unterstützt diesen pragmatischen Weg, stellt jedoch den Änderungsantrag, dass bei den zwei Einfamilienhauszonen (W1.25 und W1.45) die Grünflächenziffer um 5% reduziert wird, damit mehr Gestaltungsspielraum gewährt wird.
In der ersten Fassung der Teilrevision der BZO, welche in die Vernehmlassung ging, hat der Gemeinderat die Streichung vom Verbot für Verkaufsflächen über 500m2 im Gebiet Witzberg aufheben wollen. Das hat die FDP begrüsst. Nun ist der Gemeinderat zurückgekrebst. Das Verbot schränkt die möglichen Nutzerinnen und Nutzer zu stark ein und durch die beschränkten Landreserven ist die Angst, dass sich Firmen für Grossverkaufsflächen ansiedeln, unbegründet. Daher beantragt die FDP die Streichung von diesem aus der Zeit gefallenen Verbot.
Zudem stellt die FDP den Antrag, dass der grosse Grundabstand für Bauten in allen Zonen weggelassen werden soll. Bereits jetzt kann unter gewissen Umständen auf diesen verzichtet werden, was nach Ansicht der FDP aber willkürlich ist, gegen die erwünschte Verdichtung spricht und daher ganz darauf verzichtet werden kann.